Die Geschichte hinter den Presseartikeln

Am 16. April 2013 fand eine Informationsveranstaltung der Gemeinde Bissendorf „zu einem möglichen Straßenausbau im OT Schledenhausen“ statt. Die Grundstücksbesitzer der Straßen „Am Bergkamp“, „Kleiner Zuschlag“ und „Schulweg“ waren ziemlich erstaunt darüber, dass der Anwalt der Gemeinde bei dieser „Informationsveranstaltung“ jede Möglichkeit nutzte, um den Besuchern klarzumachen, dass die Straßen „abgängig“ seien und deswegen der Rat jedes Recht hätte, einen für die Grundstücksbesitzer kostenpflichtigen Straßenausbau zu beschließen.

Die in dieser Veranstaltung an jeden Interessierten verteilten Kostenschätzungen (hier  mit ausgeblendeten Namen der Grundstückseigentümer und Flurbezeichnungen) machten den Anwesenden sehr schnell klar, dass dieser „mögliche Straßenausbau“ bei Summen teils deutlich über 10.000 Euro keine „Kleinigkeit“ sind:

Auf kritische Nachfragen der Besucher musste der Vertreter des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros zugeben, dass alle drei Straßen eine so dünne Asphaltdecke haben, dass eine Einordnung der Straße in eine Belastungsklasse (früher Bauklasse) nicht möglich ist, denn sie hätten noch nicht einmal die alte Bauklasse 6 erreicht. Sofort machten alle Anwohner darauf aufmerksam, dass die Schulbusse, die Straßen an jedem Schultag benutzen,  für den Zustand der Straßen verantwortlich sind.

In den nächsten Tagen wurden Unterschriften zu einem Antrag an den Gemeindevorstand gesammelt und dieser Antrag Ende Mai persönlich an den Bürgermeister, Herrn Halfter, übergeben. Eine Antwort des Rates der Gemeinde Bissendorf (der ja der Gemeindevorstand ist) steht bis zum heutigen Tag aus:

In einer weitern Informationsveranstaltung der Gemeinde Bissendorf am 12.01.2015, wieder mit Rechtsanwalt der Gemeinde, wurde den anwesenden Bürgern klipp und klar eröffnet, dass jeder nach Erhalt des Kostenbescheides die Möglichkeit habe, dagegen Klage einzureichen.

Die Anwohner haben daraufhin auf eigene Kosten eine Stellungnahme von unabhängigen Sachverständigen der Uni Hannover eingeholt und den Mitgliedern des Rates zur Verfügung gestellt.

Am 20.02.2015 konnten die Anwohner in der NOZ dann nachlesen, dass die Fraktionschefs im Rat der Gemeinde es ablehnen, die Verantwortung für die Entscheidung der Gemeinde zu übernehmen, Busse auf die schon damals nicht regelkonformen Straßen zu lassen. Mit der Begründung, die Satzung müsse für alle gelten, war die Position klar definiert. Dass aber die Satzung eben nicht für alle gilt, sondern nur für diejenigen, die nicht an Kreis- oder Landstraßen ihr Grundstück haben, scheint nicht berücksichtigt zu werden. Und dass der Rat durchaus die Möglichkeit hat, so wie in der Vergangenheit schon öfter geschehen, andere Kostensätze für die Grundstücksbesitzer zu beschließen, wenn wichtige Gründe für eine andere Vorteilsbemessung sprechen, wurde den Mitgliedern des Rates mehrfach mitgeteilt.

Den Organisatoren des Antrages an den Gemeindevorstand wurde vom Bürgermeister vorgeworfen, „große Unruhe“ in die Anwohnerschaft zu bringen und Hoffnungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können.

Dass der Bürgermeister wusste, was er da sagt, wurde bei der entscheidenden Ratssitzung klar: Die anwesenden Bürger erwarteten ja immer noch eine Reaktion auf den Antrag an den Rat. Also wurde die kurzfristig vorgezogene Möglichkeit, Fragen zu stellen, nicht genutzt sondern auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt gewartet. Aber anstatt in irgendeiner Art und Weise auf den Antrag der Bürger einzugehen oder auch nur ansatzweise etwas dazu zu sagen, wurde ohne ein Wort der Diskussion der Ausbau der Straßen beschlossen.

Am Ende bewahrheitete sich damit, was der Ortsvorsteher von Schledehausen schon bei der Sammlung der Unterschriften der Anwohner im April/Mai 2013 sagte: „Diese Unterschriften sind überhaupt nichts wert“.